Brillenkorrektion nahe Kamen

Vergrößernde Sehgeräte

wenn die Brille nicht mehr ausreicht...

Millionen von Menschen haben das Handicap "LOW VISION" (Schwachsichtigkeit), bei dem aus den verschiedensten Gründen eine normale Brillen- oder Kontaktlinsenkorrektion nicht ausreicht, um die alltäglichsten Anforderungen an die Sehleistung zu erfüllen.

Bei einer Restsehleistung ab ca. 2% ist fast immer eine deutliche Verbesserung der visuellen Wahrnehmung möglich, wenn mit geeigneten Meßmethoden und der exakten medizinischen Abklärung der Ursachen eine vergrößernde Sehhilfe angepaßt wird.
Eine erstaunlich große Vielfalt von Sehgeräten steht zur Auswahl: vom einfachen Leseglas über sog. Überadditionen, Hyperokulare, Fernrohrlupenbrillen, bis hin zu Bildschirmlesegeräten und Kantenfilter.

Fast alle diese Hilfsmittel sind verordnungsfähig, d.h., es bestehen Kostenübernahme- oder Zuschußmöglichkeiten durch die gesetzl. Krankenkassen.

Das Sehzentrum WERKSTETTER AUGENOPTIK® ist als Low-Vision-Spezialist (Vertragspartner von Schweizer Optik) die kompetente Anlaufstelle bei Sehbehinderungen.

Die Low-Vision-Beratung braucht Zeit und Ruhe, deshalb bitte immer einen Termin vereinbaren!


Information für Sehbehinderte und ihre Angehörigen

Veränderung des Sehens im Alter

Die Anzahl der Menschen mit altersbedingten Veränderungen und Erkrankungen am Auge nimmt aufgrund der steigenden Lebenserwartung kontinuierlich zu. Da auch die Anforderungen an das Sehen gestiegen sind, wirkt sich die nachlassende Sehleistung stärker aus:
immer mehr Senioren benutzen einen PC und sie sind in Ihrer Freizeit aktiver denn je.

Die Einschränkungen können so stark sein, dass sie auf Dauer die Lebensqualität beeinträchtigen:

  • Das Lesen wird immer mühsamer
  • Persönliche Dinge, wie das Lesen der Kontoauszüge erfordern fremde Hilfe
  • Das Fernsehen macht keinen Spaß mehr
  • Auf der Straße werden Nachbarn und Bekannte nicht mehr erkannt, etc.

Warum Brille und Kontaktlinsen nicht bei dieser Art von "Sehproblemen" helfen können

Licht, das in unser Auge fällt, wird von der Hornhaut und der Augenlinse gebrochen und trifft auf die Netzhaut auf. Auf der Netzhaut befinden sich die sog. Rezeptoren.
Trifft das Licht auf diese Rezeptoren, wird ein Impuls über den Sehnerv weiter an unser Gehirn geleitet und so entsteht ein optischer Eindruck. Bei Fehlsichtigkeiten wie z.B. die Kurz- oder Weitsichtigkeit fällt das Licht nicht auf die Netzhaut, sondern davor oder dahinter. Dies läßt sich aber problemlos mit Brillengläsern oder Kontaktlinsen korrigieren.

Wenn aber die Sehleistung durch Trübungen der Augenlinse oder durch Erkrankungen der Netzhaut herabgesetzt ist, läßt sich das nicht mit "normalen" Brillengläsern oder Kontaktlinsen ausgleichen.


Seheindruck bei Makuladegeneration


Was sind "vergrößernde Sehhilfen" und wie können sie helfen?

Ist die Sehschärfe durch eine krankhafte Veränderung der Netzhaut beeinträchtigt, wird versucht, das Licht auf die Netzhautgebiete abzubilden die noch intakt sind. Das wird dadurch erreicht, dass man die betrachteten Objekte, z.B. den Zeitungstext, vergrößert. Diese Vergrößerung wird entweder durch optische oder durch elektronische Hilfsmittel erreicht.

 

Welche vergrößernde Sehhilfe ist die richtige?

Je nachdem, um welche Erkrankung es sich handelt und wie weit diese Erkrankung fortgeschritten ist, ist die verbleibende Sehschärfe unterschiedlich stark herabgesetzt. Danach richtet sich die Auswahl der erforderlichen vergrößernden Sehhilfe.

 

Die Auswahl der vergrößernden Sehhilfe hängt von der Sehschärfe ab

Die Wahl der vergrößernden Sehhilfe ist zum einen abhängig vom Sehwunsch und zum anderen davon, wie hoch die noch vorhandene Sehschärfe beider Augen ist. Es gilt als Anhaltspunkt: je geringer die Sehschärfe, desto höher muß die Vergrößerung sein.


Sehschärfe 50% - 20%:

  • verstärkte Lesebrillen
  • Filtergläser zur Steigerung des Kontrasts
  • Lupen geringer Vergrößerung
  • Lupenbrillen
  • Fernrohrsystem mit geringen Vergrößerungen


Sehschärfe 20% - 10%:

  • Lupenbrillen
  • Leuchtlupen
  • Fernrohrsystem
  • Elektronische Hilfsmittel


Sehschärfe unter 10%:

  • monokulare Lupengläser
  • Fernrohrsystem
  • Bildschirmlesegerät
  • Vorlesegerät

Gehört eine vergrößernde Sehhilfe zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen?

Seit dem 01. Januar 2004 gibt es neue gesetzliche Regelungen über den Leistungsanspruch auf Sehhilfen bei Erwachsenen. Um die Leistung in Anspruch zu nehmen, lässt sich der Kunde ein Rezept über das erforderliche Hilfsmittel von seinem behandelnden Augenarzt ausstellen. Anschließend erstellt der Augenoptiker einen Kostenvoranschlag, der zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht wird. Sollte es zu keiner Versorgung mit einer vergrößernden Sehhilfe kommen, fällt für den Kunden eine pauschale Anpassgebühr von 50.-- € an, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird.

Genauere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Broschüre „Vom Grauen Star und seiner Makula“, die Sie gegen Zusendung von € 4.-- in Briefmarken erhalten.

 

 

 

 

 

"Vom Grauen Star und seiner Makula"

eine Informationsbroschüre für Sehbeeinträchtigte

und ihre Angehörigen

von Johann S. Werkstetter

zu bestellen telefonisch oder über Kontakt

€ 2.--